Bei Versicherungen wird ein Beitrag gezahlt, um ein gewisses Risiko abzusichern. Es gibt Versicherungen, die man als Hausbesitzer und / oder als Mieter unbedingt abschließen sollte. Andere Versicherungen sind nicht unbedingt notwendig.

Gebäudeversicherung für Eigentümer

Eine Gebäudeversicherung ist unbedingt notwendig, da die finanziellen Verluste sehr hoch sein können. Gegen Feuer sollte ein Gebäude immer abgesichert sein. Zusätzlich empfiehlt sich ein Schutz gegen Sturm, Hagel, Leitungswasser, Vandalismus, Elementarschäden (Erdrutsch, Überschwemmungen, Erdbeben) und Bruch der Außenverglasung. Eine Versicherung gegen Überschwemmung ist in Gebieten mit regelmäßen Hochwasser nicht möglich. Dies sollte man bedenken, bevor man sich dort ein Haus kauft. Bei Eigentumswohnungen kümmert sich die Hausverwaltung um die Gebäudeversicherung. Die Eigentümer entscheiden gemeinsam über den Umfang des Versicherungsschutzes.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Eigentümer

Diese Versicherung ist für Eigentümer einer vermieteten Immobilie oder eines unbebauten Grundstücks zu empfehlen. Für Eigennutzer ist oft die Privathaftpflicht ausreichend. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sichert Schäden ab, die durch das Haus oder Grundstück entstehen (Haus stürzt ein, Dachziegel fällt hinunter). Auch für die Verkehrssicherungspflicht (Winterdienst) haftet der Vermieter und nicht der Mieter.

Hausratversicherung für Eigentümer und Mieter

Eine Hausratversicherung ist bei höherwertigen Möbeln sinnvoll. Sind genügend finanzielle Rücklagen vorhanden, um sich jederzeit neue Möbel zu kaufen, kann auch auf eine Hausratversicherung verzichtet werden. Hausrat bezeichnet alle beweglichen Gegenstände in einer Wohnung. Bei einer Hausratversicherung werden diese gegen Feuer, Einbruch, Leitungswasser, Vandalismus, Sturm und Hagel abgesichert. Es ist auch möglich Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben…) mit einzuschließen. Man sollte darauf achten die Versicherungssumme nicht zu niedrig zu wählen, denn die Versicherungen zahlen dann Schäden nur anteilig. Ist z. B. die versicherte Summe nur halb so hoch wie der Wert des Hausrates, so zahlt die Versicherung bei einem entstandenen Schaden, unabhängig von der Höhe des Schadens, nur die Hälfte.

Hausratsglasversicherung für Eigentümer und Mieter

Eine Hausratsglasversicherung ist meist nicht notwendig. Schäden, die durch kaputte Lampen, Glasvitrinen, Zimmertüren und anderes Glas in der Wohnung entstehen sind meist nicht so hoch und können im Notfall bezahlt werden. Teure Schäden können an einem Induktionskochfeld entstehen. Dann kann eine Hausratsglasversicherung sinnvoll sein, wenn sie Induktionskochfelder mit einschließt.

Rechtsschutz für Eigentümer (ohne Vermietung)

Falls keine Vermietung vorliegt ist eine Rechtschutz für Eigentümer im Normalfall nicht notwendig.

Rechtschutz für Eigentümer (mit Vermietung)

Bei Streitigkeiten in der Mietsache müssen öfter Gerichte entscheiden. Es kann also sinnvoll sein, als Eigentümer bei Vermietung eine Rechtschutzversicherung abzuschließen.

Grundstücks- und Mietrechtschutz für Mieter

Auch für einen Mieter kann eine Rechtschutzversicherung sinnvoll sein. Streitigkeiten über Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen, Schönheitsreparaturen… landen regelmäßig vor Gericht. Diese Versicherung ist aber meist nicht zwingend notwendig, da die Streitwerte oft nicht so hoch sind, so dass die finanzielle Belastung überschaubar bleibt.