Die Altersversorgung ist für viele ein Sorgenkind. Sie fragen sich, ob sie eine ausreichende Rente erhalten, wenn es so weit ist. Die eigene Immobilie ist für viele ein wichtiger Bestandteil der Altersversorgung. Doch nur mietfrei zu wohnen, reicht manchmal nicht aus, um den gewünschten Lebensstandard im Alter halten zu können. Das Haus zu verkaufen, ist eine Möglichkeit. Vom Verkaufserlöst ist es sicher möglich, eine ganze Weile zu leben. Hier gibt es auch noch eine andere Möglichkeit: die Leibrente.

Abbildung 1: Viele Rentner könnten eine zusätzliche Rente gut gebrauchen. Für Eigentümer einer Immobilie ist die Leibrente ein überlegenswertes Modell.

Was ist eine Leibrente?

Bei der Leibrente handelt es sich um eine wiederkehrende Rentenzahlung, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt an den Empfänger der Leibrente gezahlt werden muss. Das ist in § 759 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) so geregelt.

Dabei handelt es sich um einen speziellen Immobilienverkauf. Der Immobilienverkäufer veräußert seine Immobilie. Käufer kann eine Privatperson sein oder ein gewerblicher Leibrenten-Anbieter sein. Der Verkäufer bleibt bis zu seinem Lebensende oder einem vereinbarten Zeitpunkt in der Immobilie wohnen. Dafür erhält er wiederkehrende Teilzahlungen in Rentenform. Möglich ist auch die Vereinbarung einer höheren Einmalzahlung. Je nachdem, wie es vertraglich vereinbart ist, erhält der Verkäufer die Rente monatlich, vierteljährlich oder jährlich. Für die genauen Modalitäten lohnt es sich in jedem Fall einen Experten zur Beratung hinzuziehen.

Für wen ist das ein lohnenswertes Rentenmodell?

Die Leibrente oder auch Hausverkauf auf Rentenbasis genannt, ist in erster Linie für Immobilienbesitzer gedacht, die bereits 70 Jahre oder älter sind. Sie können den Wert ihrer Immobilie in eine zusätzliche Rente umwandeln. Wer einen hohen Erlös wünscht, sollte seine Immobilie direkt verkaufen.

Abbildung 2: Leibrente und lebenslanges Wohnrecht tragen dazu bei, dass Senioren möglichst lange in ihrem gewohnten Zuhause bleiben können.

Aus diesen Gründen lohnt sich die Immobilienrente für den Eigentümer:

  • Der Eigentümer will seine Rente aufstocken.

  • Der Verkäufer will in seinem gewohnten Umfeld wohnen bleiben, weil dort Familie und Freunde sind und auch das Lebensumfeld passt, beispielsweise durch eine gute Infrastruktur und eine gute ärztliche Versorgung.

  • Es sind keine Erben vorhanden.

  • Die Immobilie ist möglichst schuldenfrei. Eine Restschuld von bis zu 20 Prozent ist noch akzeptabel für die meisten Käufer.

  • Je nach vertraglicher Regelung kann der Verkäufer Verantwortung abgeben. Der Käufer muss sich dann nach Vertragsabschluss um Instandhaltung, Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen kümmern.

  • Leibrente anstatt Vererbung, dann erhält der Verkäufer von seinen Kindern oder einer anderen Person regelmäßig eine Rentenzahlung und die Übertragung der Immobilie erfolgt noch zu Lebzeiten. So fällt weder Erbschafts- noch Schenkungssteuer an.

  • Die Leibrente ist auch geeignet, den Lebenspartner abzusichern. Dabei erhält der Lebenspartner nach dem Tod des Immobilieneigentümers ein lebenslanges Wohnrecht, auch wenn die übrigen Erben Ansprüche haben.

Wie funktioniert das?

Im Prinzip ist es sehr einfach. Der Eigentümer der Immobilie verkauft Haus oder Wohnung. Anstelle des Kaufpreises in einer Zahlung erhält er eine monatliche Rente und lebenslanges Wohnrecht. Das Wohnrecht wird vom Kaufpreis heruntergerechnet. Je jünger der Immobilienverkäufer ist, umso geringer sind die monatlichen Rentenzahlungen. Einige Verträge sehen am Anfang eine einmalige Abschlagszahlung vor, das reduziert die monatlichen Zahlungen ebenfalls.

Die Höhe des Kaufpreises hängt davon ab, wie hoch der Verkehrswert der Immobilie ist. Daraus und aus der voraussichtlichen Lebensdauer der Bewohner ergibt sich die Höhe der Leibrente. Der Kaufpreis ist umso niedriger, je länger die Bewohner aller Voraussicht nach in ihrer Immobilie wohnen bleiben. Wohnwert und Rentenzahlungen erhöhen über eine längere Wohndauer die Kosten für den Käufer.

Leibrente - wichtige Hinweise

Was passiert, wenn der Rentenberechtigte verstirbt?

Wenn der Leibrentennehmer verstirbt, endet damit die Pflicht zur Rentenzahlung. Wurde die Rentenzahlung über eine bestimmte Laufzeit vereinbart, muss der Käufer an die Erben weiterhin die monatliche Rente zahlen.

Durch das lebenslange Wohnrecht können Senioren so lange es geht in ihrem gewohnten Umfeld bleiben. Die Pflichten und die Zahlung von Steuern und Gebühren gehen jedoch bereits an den neuen Eigentümer über. Die Rentenzahlungen und das Wohnrecht verringern den Kaufpreis.

Welche Vor- und Nachteile hat die Leibrente für den Käufer?

Bei der Leibrente ist der Kauf einer Immobilie meistens ohne Kredit möglich, denn der Käufer zahlt anstelle des hohen Kaufpreises eine festgelegte monatliche Rate. Die Grunderwerbsteuer ist sehr gering. Die Grundlage für ihre Berechnung ist der im Leibrentenvertrag angegebene Wert. Der Käufer hat einen finanziellen Vorteil, sollte der Verkäufer vorzeitig versterben.

Nachteilig dabei ist, dass der Verkäufer meist ein lebenslanges Wohnrecht erlangt und der Käufer die Immobilie so lange nicht nutzen kann, aber schon dafür aufkommen muss. Es lässt sich nicht vorhersagen, wann die Immobilie frei wird. Der Immobilienwert richtet sich nach den Sterbetabellen des Statistischen Bundesamtes. Lebt der Leibrentenbezieher wesentlich länger als die statistische Zeit das schätzt, hat der Käufer einen finanziellen Nachteil. Er muss auch über den errechneten Zeitpunkt hinaus bezahlen.

Was sollte im Leibrenten-Vertrag geregelt sein?

Standardverträge für einen Immobilienverkauf mit Leibrente gibt es noch keine. Deshalb können und müssen die Vertragspartner einen individuellen Vertrag aushandeln. Dabei ist es sinnvoll einen unabhängigen Experten zu beauftragen. Ein Notar muss sich um die notwendigen Einträge im Grundbuch kümmern.

Abbildung 3: Mit der Möglichkeit ein Nießbrauchrecht einzuräumen, kann der Partner oder eine andere nahestehende Person über den Tod des Eigentümers hinaus in einer Immobilie wohnen bleiben.

Wichtige Punkte im Vertrag sind:

  • Wer ist wofür zuständig?

  • Wie lange und für wen gilt das Wohnrecht?

  • Wie sehen die Zahlungsmodalitäten aus?

  • Gibt es Nutznießer der Rentenzahlungen im Fall des frühzeitigen Ablebens?

  • Wie hoch ist der finanzielle Ausgleich, wenn der Leibrentennehmer vorzeitig sein lebenslanges Wohnrecht aufgibt?

  • Nießbrauchrecht

  • Wertsicherungsklausel