§ 10 ZVG – Hausgeldforderung bei Zwangsversteigerung

Bei früheren Zwangsversteigerungsverfahren gegen nicht zahlungsfähige Wohnungseigentümer wurden die Aussenstände von Hausgeldbeiträgen der Eigentümergemeinschaft nicht berücksichtigt. Diese Forderungen werden nun, um die Verluste der Gemeinschaft in Grenzen zu halten, in begrenzter Höhe bevorrechtigt behandelt.