Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (7 insgesamt)

2 Einfamilienwohnhäuser ZVG

2 Einfamilienwohnhäuser

Zwangsversteigerung in
54647 Pickließem

Amtsgericht Bitburg:
10 K 35/21
Versteigerungstermin:
04.04.2024, 11:00 Uhr
Einfamilienhaus mit Ökonomiegebäuden ZVG

Einfamilienhaus mit Ökonomiegebäuden

Zwangsversteigerung in
54687 Arzfeld

Amtsgericht Bitburg:
10 K 37/21
Versteigerungstermin:
08.04.2024, 11:00 Uhr
5 Lagergebäude ZVG

5 Lagergebäude

Zwangsversteigerung in
54668 Schankweiler

Amtsgericht Bitburg:
10 K 47/22
Versteigerungstermin:
11.04.2024, 11:00 Uhr
2-Zimmerwohnung ZVG

2-Zimmerwohnung

Zwangsversteigerung in
54597 Habscheid

Amtsgericht Bitburg:
10 K 69/20
Versteigerungstermin:
18.04.2024, 10:00 Uhr

Sicherheitsleistung

Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

  1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
  2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
  3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
  4. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto:

Kreissparkasse Bitburg-Prüm Bankleitzahl: 586 500 30 Konto-Nr.: 99994 Int. Bank Account Number: DE92 5865 0030 0000 0999 94 SWIFT-BIC: MALADE51BIT

Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben:

  • Zwangsversteigerung Aktenzeichen/Kassenzeichen - Amtsgericht
  • Absendername und Bankverbindung (für evtl. Rücküberweisung)

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht